Nachgerichtliches Verfahren
Mit Erwirkung des Vollstreckungsbescheides übernimmt unsere Zwangs-vollstreckungsabteilung die Aufgabe, die Forderung zu realisieren und den Vollstreckungstitel durchzusetzen.
Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden.
Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören Mobiliar- und Austauschpfändungen, Konto- und Lohnpfändungen, sowie Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.